Wirtschaftsrecht
Förderprogramme: Schnell und einfach mit der Bundes-Förderdatenbank
Die neue Förderdatenbank des Bundes im Internet präsentiert sich seit Ende des Jahres 2006 mit erweiterten Suchmöglichkeiten und zusätzlichen Inhalten. Unter der Adresse www.foerderdatenbank.de stehen detaillierte Informationen über mehr als 1.000 Förderprogramme von Bund, Ländern und Europäischer Union zum Abruf bereit. Das erweiterte Angebot umfasst u.a. einen Förderassistenten, der interessierte Gründer und Unternehmer Schritt für Schritt zum passenden Förderangebot führt.
Mit der Förderdatenbank gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme. Im Mittelpunkt stehen Finanzhilfen für Existenzgründer sowie für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Dabei werden auch die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Programmen aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der staatlichen Förderung von Bedeutung sind.
Hinweis: Die Förderdatenbank richtet sich gleichermaßen an Nutzer ohne Vorkenntnisse wie an Kenner der Wirtschaftsförderung.
GmbH-Reform: Zur haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen wurde die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ zum 1.11.2008 eingeführt. Wesentliches Merkmal der Unternehmergesellschaft ist, dass bei der Gründung bereits ein Stammkapital von 1 EUR ausreicht. Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft folgende Antworten geliefert:
- Bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft handelt es sich nicht um eine eigene Rechtsform. Sie stellt lediglich eine Variante der GmbH dar. Sonderbestimmungen finden sich nur im Absatz 5a des GmbH-Gesetzes. Im Übrigen findet das allgemeine GmbH-Recht Anwendung. Daher gelten auch hinsichtlich der Beteiligung an einer Unternehmergesellschaft oder der Beteiligung einer Unternehmergesellschaft an einer anderen Gesellschaft keine Besonderheiten.
- Der Geschäftswert für die notarielle Beurkundung des Musterprotokolls zur Gründung einer Unternehmergesellschaft richtet sich nach der Höhe der konkreten Stammeinlage. Es wird somit nicht auf einen Mindestgeschäftswert von 25.000 EUR abgestellt.
Hinweis: Die Unternehmergesellschaft muss anstelle des Rechtsformzusatzes „GmbH“ die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ führen (Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage).