Rechtsanwalt Oliver Jürgens

Rechtsanwalt Oliver Jürgens, Jahrgang 1968, ist nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann und nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Absolvierung des Referendariats seit 2000 als Rechtsanwalt zugelassen.

Seit 2005 ist Herr Rechtsanwalt Oliver Jürgens berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen. Im Jahr 2020 wurde er zum Notar ernannt.

Seine Arbeitsschwerpunkte liegen neben dem Familienrecht im allgemeinen Zivilrecht.

Mitgliedschaften

Herr Rechtsanwalt Jürgens ist Mitglied: