Anwälte und Notare

Fachanwaltschaften

Rechtsanwälte Fischer, Böge, Dr. Krehl und Jürgens führen jeweils eine Fachanwaltsbezeichnung.

Das Führen einer Fachanwaltsbezeichnung setzt voraus, dass der Rechtsanwalt besondere Kenntnisse und besondere praktischen Erfahrungen in dem jeweiligen Rechtsgebiet erworben und nachgewiesen hat. Die Kenntnisse müssen erheblich das Mass dessen übersteigen, was die berufliche Ausbildung und die praktische Erfahrung im Beruf im Durchschnitt vermitteln. Diese Voraussetzungen werden von der zuständigen Rechtsanwaltskammer im Rahmen eines formalisierten Verfahrens geprüft. Die Fachanwaltsbezeichnung dürfen deshalb nur nach offizieller Verleihung durch die Kammer geführt werden. Die Kammer überprüft ebenfalls die Einhaltung der laufenden Fortbildungspflicht des Rechtsanwaltes.

Notare

In unser Kanzlei sind zum Notar bzw. zur Notarin ernannt:

Der Notar ist - anders als ein Rechtsanwalt - nicht Vertreter einer Partei, sondern unparteiischer und neutraler Berater. Seine Mitwirkung sieht das Gesetz für zumeist komplizierte Rechtsgeschäfte, die für den Beteiligten weitreichende persönliche und wirtschaftliche Folgen haben, zwingend vor, wie z.B.

Auch gesetzlich nicht beurkundspflichtige Vorgänge werden aufgrund der hohen Beweiskraft der notariellen Urkunde und der durch einen Notar zu erfolgenden Belehrung häufig beurkundet. Dies gilt beispielsweise für Testamente, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen etc..