Anwälte

Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihrem Auftraggeber, dem sog. Mandanten, mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck können sie jedermann beraten oder vertreten, soweit sie nicht zuvor in derselben Angelegenheit die Gegenseite beraten bzw. vertreten haben oder andere Vertretungsverbote – z. B. eine zur Neutralität verpflichtende vorherige Tätigkeit als Notar – bestehen.

Diese Vertretung kann in einer reinen Beratung, der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Vertretung bestehen. Vor Einleitung gerichtlicher Schritte erörtern wir ausführlich mit unseren Mandanten die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko eines solchen Verfahrens.