Rechtsanwältin und Notarin Elisabeth Böge

Rechtsanwältin und Notarin Elisabeth Böge, Jahrgang 1961, ist nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg, der Freien Universität Berlin und der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und nach Absolvierung des Referendariats seit 1990 als Rechtsanwältin zugelassen.

Die Bestellung zur Notarin erfolgte im Jahr 1997. Seit 1999 ist Frau Rechtsanwältin Böge berechtigt, die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen.

Neben dem Familienrecht liegen ihre Arbeitsschwerpunkte im Erbrecht, im Grundstücksrecht und im allgemeinen Zivilrecht.

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