Rechtsanwalt und Notar a.D. Manfred Tews
Rechtsanwalt und Notar a.D. Manfred Tews, Jahrgang 1937, wurde nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Universität Hamburg und der Absolvierung des Referendariats seit 1969 als Rechtsanwalt zugelassen.
Die Bestellung zum Notar erfolgte im Jahr 1971. Seit 1997 war Herr Rechtsanwalt Manfred Tews berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen.
Seit dem 1.07.2008 befindet sich Herr Tews in seinem wohlverdienten Ruhestand.
Seine Arbeitsschwerpunkte lagen neben dem Familienrecht im Grundstücksrecht, Erbrecht sowie im Landwirtschaftsrecht.